Die Gewährleistung ist gesetzlich durch den Hersteller garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware, welche eine Rechnung des deutschen Händlers ausweist. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte. Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos beim Verkäufer reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer aber beweisen (Beweisumkehr), dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.
Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können Dauer und Bedingungen frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen. Wenn Sie etwas Gebrauchtes von einer Privatperson erwerben, darf der Verkäufer die Gewährleistungsrechte ausschließen. Kaufen Sie hingegen von einem Gebrauchthändler, haben Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung. Im Falle einer Gewährleistung besteht Anspruch auf Reparatur der Sache, kann aber zur Berechnung von Arbeitszeit und Versandkosten führen oder es besteht die Pflicht es dem Hersteller frei Haus zusenden.
In beiden Fällen ist der Nachweis zu erbringen, wann die Ware erworben wurde. Mit Rücksendenummer oder RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization oder auch Return Material Authorization) wird eine vom Lieferanten vergebene Kennnummer für die Warenrücksendung bezeichnet. Der Kunde wird verpflichtet, vor der Rücksendung eine derartige Kennnummer beim Verkäufer / Fachhandel anzufordern, damit die Ware beim Hersteller korrekt zugeordnet und beim Unternehmen die Abrechnung ermöglicht werden kann. Meist wird auf dem RMA-Formular auch unterschieden, zwischen im Garantierahmen entstandenen Defekten, bereits bei Ankunft defekten Produkten (Dead On Arrival) und nach dem Garantierahmen bzw. durch den Kunden hervorgerufenen Defekten.